Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kar & Partner GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich Anlagenbau, Schweißarbeiten, Montage, Reparatur und verwandten Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Unterlagen. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Termine und Fristen
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- den Arbeitsplatz entsprechend vorzubereiten
- notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser, etc.) bereitzustellen
- erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen
§ 7 Gewährleistung
Für Material- und Ausführungsfehler leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Bei Reparaturarbeiten an gebrauchten Anlagen beschränkt sich die Gewährleistung auf die ausgeführten Arbeiten.
§ 8 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf zu verwenden.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2024